Verkehrsunfall mit Sachschaden

Hatten Sie unverschuldet einen Verkehrsunfall mit Blech- bzw. Sachschaden? Als Fachanwalt für Verkehrsrecht berate ich Sie, mache Ihre Ansprüche geltend und führe die lästige Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Anspruch auf Sachverständigen und Auslagenpauschale

Ob bei einem Verkehrsunfall nur ein leichter Blechschaden vorliegt, ist selten auf den ersten Blick ersichtlich. Sollte der Schaden über 700 € liegen, haben Sie einen Anspruch auf Sachverständigen, der den Schaden in einem Gutachten ermittelt. Dieser kann dann rechtsicher feststellen, was durch den Verkehrsunfall an dem Fahrzeug beschädigt ist, wie lange die Reparatur dauert und ob das Fahrzeug durch den Unfall eine Wertminderung (bzw. „merkantilen Minderwert“) hat.

Je nach Unfallkonstellation können folgende Ansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden:

• Sachschaden (Schaden am Fahrzeug)
• Auslagenpauschale
• Gutachterkosten
• Nutzungsausfall
• Abschleppkosten
• An-und Abmeldekosten
• Standgeld
• Entsorgungskosten
• Rechtsanwaltskosten

 

Nach dem Verkehrsunfall: Geld ohne Reparatur?

Vielen ist unklar, ob sie ihr Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall in einer Werkstatt reparieren lassen müssen oder ob sie den Schadensersatzanspruch in natura – sprich: in Geld – erhalten können. Es ist Ihr Eigentum und Sie können entscheiden, was Sie damit machen! Sie müssen Ihr beschädigtes Fahrzeug also nicht unbedingt reparieren.

Sie haben das Recht den Schaden fiktiv auf Basis eines Kostenvoranschlages oder eines Gutachtens abzurechnen. Sie erhalten dann den Nettobetrag. Die Mehrwertsteuer erhalten Sie nur, wenn diese tatsächlich angefallen ist. Das heißt, wenn Sie das Fahrzeug repariert haben und eine Rechnung vorlegen können, in der die Mehrwertsteuer auch ausgewiesen ist. Es gibt aber Ausnahmen von der Regel wie für Gewerbetreibende, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Wie es in Ihren Fall ist, kann ich Ihnen gerne in einem kostenlosen Erstberatungstermin erläutern.

Ich verspreche Ihnen eine schnelle, umfassende und kompetente Beratung. Verlieren Sie keine Zeit.Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns unter der Nummer 05731-2454590. Das Kanzleiteam Devletli wird sich umgehend bei Ihnen melden.